Anerkennung von Vorleistungen

Sparen Sie Zeit und Kosten während Ihres FOM Studium

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Anrechnung leicht gemacht

Mit Vorwissen punkten und Studienzeit sparen

Sparen Sie Studienzeit und -gebühren, indem Sie sich bereits erbrachte Leistungen anrechnen lassen. Inhalte, die Sie in Aus-, Fort- oder Weiterbildungen oder in einem früheren Studium nachweislich erworben haben, müssen Sie im Bachelor-Studium an der FOM nicht erneut absolvieren. Wir prüfen gerne, was Sie sich anrechnen lassen können.

Häufige Fragen zur Anerkennung

Das Wichtigste, was Sie zur Anerkennung Ihrer Vorleistungen wissen sollten

Der FOM SofortCheck gibt Ihnen eine erste, unverbindliche Orientierung auf Basis pauschaler Anrechnungsregelungen für Aus-, Fort- oder Weiterbildungen. Möchten Sie Ihre Vorleistung oder Ihre bisherigen Studienleistungen verbindlich anrechnen lassen, stellen Sie bitte einen Anrechnungsantrag. Dafür reichen Sie Ihre Nachweise ein und unsere Fachabteilung prüft individuell, welche Leistungen anerkannt werden können. 

 

Eine Anrechnung lohnt sich aus drei Gründen: 

✔️ Zeitersparnis: Bereits erbrachte Leistungen müssen im Studium nicht erneut absolviert werden – das verkürzt die Studienzeit.

✔️ Kostenreduktion: Für angerechnete Module fallen keine Studiengebühren an – das senkt die Gesamtkosten des Studiums.

✔️ Individuelle Studienplanung: Durch die Anrechnung entsteht mehr Freiraum im Studienplan – ideal für eine bessere Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Privatleben.

Angerechnet werden können sowohl Aus-, Fort- und Weiterbildungen (z. B. IHK-Abschlüsse) als auch Studienleistungen aus zuvor absolvierten Studiengängen. 

Ja. Sie können den SofortCheck nutzen oder einen Anrechnungsantrag stellen, ohne sich für ein FOM Studium anzumelden. So wissen Sie schon im Vorfeld, ob Ihre Vorleistungen Ihnen Vorteile während des Studiums bringen.

Die Anrechnung erfolgt durch die Fachabteilung für Anrechnungen der FOM Hochschule. Diese prüft auf Basis der geltenden hochschulrechtlichen Vorgaben, ob und in welchem Umfang Ihre Vorleistungen (Aus-, Fort- und Weiterbildungen oder vorherige Studienleistungen) mit den Inhalten Ihres Wunschstudienganges „übereinstimmen“ und somit angerechnet werden können.