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Häufige Fragen zur Anerkennung
Der FOM SofortCheck gibt Ihnen eine erste, unverbindliche Orientierung auf Basis pauschaler Anrechnungsregelungen für Aus-, Fort- oder Weiterbildungen. Möchten Sie Ihre Vorleistung oder Ihre bisherigen Studienleistungen verbindlich anrechnen lassen, stellen Sie bitte einen Anrechnungsantrag. Dafür reichen Sie Ihre Nachweise ein und unsere Fachabteilung prüft individuell, welche Leistungen anerkannt werden können.
Angerechnet werden können sowohl Aus-, Fort- und Weiterbildungen (z. B. IHK-Abschlüsse) als auch Studienleistungen aus zuvor absolvierten Studiengängen.